Gerne übernehmen wir auch den Abbau und die Entsorgung von Wellasbestplatten nach der TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe). Asbest ist nach heutigen Erkenntnissen stark gesundheitsgefährdend. Beim Abbau und der Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen sind deshalb etliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen einzuhalten. Desweiteren dürfen diese Arbeiten nur unter Aufsicht einer Sachkundigen Person durchgeführt werden, die den speziellen Sachkundenachweis vorzeigen kann. Zwei unserer Mitarbeiter haben diesen Sachkunde - Lehrgang abgelegt, damit ist unser Betrieb zum Abbau von asbesthaltigen Stoffen befähigt und bestens aufgestellt.